Barco Try and Buy – jetzt ClickShare ohne Risiko 30 Tage testen


Angaben Händler / Integrator


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Abweichende Lieferadresse


Bedingungen und Konditionen

ClickShare Try & Buy Programm für autorisierte Wiederverkäufer / COMM-TEC GmbH / Barco
 

Diese Bedingungen (die "Vereinbarung") zwischen COMM-TEC GmbH und Ihnen (dem "autorisierten Barco-Wiederverkäufer") legen die Bedingungen für die Nutzung des Barco ClickShare C-10, CX-30, CX-50, CX-50 Gen 2, ClickShare Bar Pro (die "Demo-Einheit") zum alleinigen Zweck der Evaluierung für einen Zeitraum von bis zu vier (4) Wochen ab Lieferung durch unseren Servicepartner (der "Demo-Zeitraum"), bevor sich der Endbenutzer für den Kauf eines ClickShare C-10, CX-30, CX-50, CX-50 Gen 2 ClickShare Bar Pro entscheidet. Sie erklären sich hiermit einverstanden, dass die leihweise überlassenen Demogeräte den folgenden Bestimmungen und Bedingungen unterliegen:

  1. Das Programm Try & Buy ist nur für professionelle Anwender mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Deutschland, Österreich und der Schweiz verfügbar.
  2. Während des Demozeitraums darf die Demoeinheit nur von Ihrem Endbenutzer betrieben und nur für den vorgesehenen Evaluierungszweck und in strikter Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung für die Demoeinheit verwendet werden. Der Endbenutzer darf das Demogerät und/oder Teile davon im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit verwenden. Sie oder Ihr Endbenutzer dürfen das Demogerät oder Teile davon nicht an Dritte verleihen oder anderweitig zur Verfügung stellen. Sie oder Ihr Endbenutzer dürfen das Vorführgerät oder Teile davon nicht ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung von COMM-TEC GmbH aus seiner Einrichtung entfernen oder verlagern.
  3. Während des Vorführzeitraums bleibt das Vorführgerät zu jeder Zeit das ausschließliche Eigentum von Barco. Sie stellen sicher, dass die Demoeinheit in Ihrem Besitz jederzeit leicht als Eigentum von Barco in den Räumlichkeiten des Endbenutzers identifizierbar ist. Falls eine dritte Partei behauptet, ein Recht zu haben, die Demo Unit oder einen Teil davon in Besitz zu nehmen, droht oder versucht, diese in Besitz zu nehmen, müssen Sie COMM-TEC GmbH unverzüglich darüber informieren und die Anweisungen von COMM-TEC GmbH befolgen.
  4.  Während des Vorführzeitraums und bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Vorführgeräts durch Sie steht das Vorführgerät unter Ihrer Obhut, Aufsicht und Kontrolle. Sie sind verpflichtet, das Vorführgerät auf eigene Kosten in gutem Zustand und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und es mit angemessener Sorgfalt zu schützen, zu warten und zu betreiben. Sie haften für jede Beschädigung oder jeden Verlust des Vorführgeräts, solange es sich in Ihrem Gewahrsam oder in dem Ihres Endkunden befindet und bis zur Rücklieferung unter seiner Kontrolle ist. Sie müssen sich unverzüglich mit dem Kundendienst unseres Servicepartners in Verbindung setzen. Im Falle einer Beschädigung verpflichten Sie sich, die Kosten für die Reparatur/Wiederherstellung zu unseren Bedingungen zu tragen (sofern nicht schriftlich anders vereinbart). Reparaturen, Austausche oder eventuelle Updates/Upgrades der Demo Unit dürfen ausschließlich von einem von Barco autorisierten Servicetechniker durchgeführt werden.
  5.  Unser Servicepartner liefert die Demo Unit auf seine Kosten und Gefahr an den vereinbarten Ort. Etwaige zusätzliche Betriebskosten oder Aufwendungen (z. B. Transport, Installation usw.) können nach Vereinbarung in Rechnung gestellt werden. Ungeachtet dessen tragen wir die Kosten für den Transport des Vorführgeräts zu Ihnen sowie die Kosten für das Rücksendeetikett.
  6. Diese Vereinbarung endet und Ihr Recht auf den Besitz der Demo-Einheit erlischt sofort: (i) mit dem Ende der Demo-Periode; oder (ii) wenn Sie eine der Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten; oder (iii) wenn ein Verfahren nach dem Konkurs- oder Insolvenzrecht von oder gegen Sie eingeleitet wird; oder (iv) wenn Sie eine Abtretung des Eigentums zugunsten seiner Gläubiger vornehmen.
  7.  Nach Ablauf oder Beendigung des Vorführzeitraums müssen Sie das Vorführgerät in gutem Zustand an unseren Servicepartner zurückgeben. Für die Rückgabe des Vorführgeräts wird Ihnen eine Nachfrist von zwei (2) Wochen eingeräumt. Wird das Vorführgerät oder ein Teil davon nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben, stellen wir Ihnen den Listenpreis des Vorführgeräts oder eines Teils davon in Rechnung, ohne dass eine separate Bestellung oder andere Formalitäten erforderlich sind.
  8. Jede Demo-Einheit, die beschädigt ist, nicht funktioniert und/oder fehlt, wird Ihnen von uns zum Listenpreis gemäß dieser Vereinbarung in Rechnung gestellt, gegebenenfalls zusätzlich zur oben genannten Entschädigung und ohne dass eine separate Bestellung oder andere Formalitäten erforderlich sind. Die in dieser Klausel genannten Rechtsmittel gelten zusätzlich zu und nicht ausschließlich für alle anderen Rechtsmittel, die im Rahmen dieser Vereinbarung, nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen.
  9. Sie sind verpflichtet, auf eigene Kosten eine Versicherung abzuschließen und während des Vorführzeitraums aufrechtzuerhalten, die (i) Personenschäden Ihrer Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren oder sonstiger Dritter abdeckt, die durch die Vorführeinheit oder im Zusammenhang mit ihr verursacht werden; (ii) Verlust oder Beschädigung von Eigentum Ihrer Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren oder sonstiger Dritter, die durch die Vorführeinheit oder im Zusammenhang mit ihr verursacht werden; und (iii) Verlust oder Beschädigung der Vorführeinheit oder eines Teils davon.
  10. Sie haften, entschädigen und halten COMM-TEC GmbH, ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren schadlos gegenüber allen Ansprüchen, Klagen, Prozessen oder Verfahren, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Kosten und Ausgaben, die gegen Exertis AV, ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren geltend gemacht werden oder ihnen entstehen als Folge von Körperverletzungen (einschließlich, ohne Einschränkung, Invalidität, Tod und Krankheit) oder Sachschäden, die durch die Ausrüstung oder in Verbindung damit verursacht werden oder entstehen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die ausschließliche Haftung von COMM-TEC GmbH und Ihr ausschließliches Rechtsmittel für alle Ansprüche in Bezug auf das Vorführgerät auf den Wert des Vorführgeräts beschränkt. Keine Haftungsbeschränkung gilt für Todesfälle oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit von Exertis AV, vorsätzliches Fehlverhalten, grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliche Handlungen oder andere Fälle verursacht wurden, in denen die Haftung nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
  11. Sie verpflichten sich, keine vertraulichen Informationen, die Sie von COMM-TEC GmbH erhalten haben, sei es in mündlicher oder schriftlicher Form oder in anderer greifbarer Form, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von COMM-TEC GmbH an Mitarbeiter, die diese Informationen nicht benötigen, oder an Dritte (einschließlich Auftragnehmer) weiterzugeben. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich sind oder ohne Ihr Verschulden oder Ihre Verletzung öffentlich zugänglich werden. Ohne Einschränkung umfassen vertrauliche Informationen alle Geschäfts-, Finanz-, Marketing-, kommerziellen und/oder technischen Informationen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Erfindungen, Prozesse, Softwareprogramme (in Quellcode oder kompilierter Form), Hardware- und Software-Produktinformationen und Forschungsprogramme, die im Rahmen dieses Vertrags offengelegt werden.
  12. Alle Patente, Warenzeichen, Urheberrechte und/oder andere Rechte an geistigem Eigentum und/oder geschützte oder vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit der Demo-Einheit, unabhängig davon, ob sie vor dem Datum dieser Vereinbarung bestanden oder ab dem Datum dieser Vereinbarung entwickelt wurden, verbleiben im Eigentum von Barco bzw. seinem Lizenzgeber, und nichts in dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass Ihnen, Ihren Nachfolgern oder Abtretungsempfängern stillschweigend oder anderweitig ein Recht, ein Titel oder ein Anteil an oder eine Lizenz unter einem Recht an geistigem Eigentum, vertraulichen Informationen oder anderen Geschäftsgeheimnissen übertragen wird.
  13. Diese Vereinbarung ist die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung.
  14. Jede Partei ist und handelt als unabhängiger Auftragnehmer und nicht als Vertreter, Partner oder Joint Venture mit der anderen Partei zu irgendeinem Zweck, und keine Partei hat das Recht, die Macht oder die Befugnis, im Namen der anderen Partei zu handeln oder eine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung einzugehen. Keine der Parteien ist im Rahmen dieser Vereinbarung als Handelsvertreter vorgesehen.
  15. Eine Verzögerung oder ein Verzicht einer der Parteien auf die Durchsetzung ihrer Rechte aus diesem Abkommen gilt nicht als Verzicht.
  16. Dieser Vertrag kommt den Parteien, ihren jeweiligen Vertretern, Erben, Nachfolgern und Zessionaren zugute. Dieser Vertrag darf vom Nutzer nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von COMM-TEC GmbH abgetreten werden.
  17.  In keinem Fall darf COMM-TEC GmbH daran gehindert werden, andere Geschäfte zu tätigen, die entweder diesem Vertrag ähnlich sind oder über seinen Geltungsbereich hinausgehen. Es wird ausdrücklich davon ausgegangen, daß alle anderen Geschäfte, die zum Kerngeschäft von COMM-TEC GmbH gehören, ohne die durch diesen Vertrag geschaffenen Beschränkungen weitergeführt werden.
  18. Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Hinsicht dem Recht von Deutschland, ohne Rückgriff auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergeben, sind ausschließlich die Gerichte von Ulm - Deutschland zuständig, jedoch unbeschadet der Vollstreckung von Urteilen oder Beschlüssen in anderen Gerichtsbarkeiten.